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Leistungen

Bausachverständigenwesen

Als gänzlich unabhängige und objektiv tätige Bausachverständige

  • erfassen & dokumentieren
  • begutachten & analysieren
  • beschreiben & bewerten

wir die vielfältigen, wie oft komplexen Zusammenhänge von auftretenden Schäden an Gebäuden. In unserer von persönlicher Qualifikation geprägten Tätigkeit stehen wir sowohl dem privaten Bauherrn, den ausführenden Betrieben des Bauhandwerks, den Bauträgern, als auch den Rechtsanwälten mit Schwerpunkt des Bau- und Architektenrechts und den Gerichten mit Rat und Tat zur Verfügung

Selbständige Beweissicherung

Unter Beweissicherung versteht man die neutrale und sachverständige Dokumentation des aktuellen Zustands eines Bauwerks, Gebäudes oder Bauteils. Ziel ist es, mögliche Schäden, Mängel oder Veränderungen eindeutig festzuhalten und damit eine verlässliche Grundlage für spätere Bewertungen, Auseinandersetzungen oder Entscheidungen zu schaffen. Im Unterschied zum gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) erfolgt diese Beweissicherung unabhängig vom Gericht – sie dient vor allem der vorsorglichen Absicherung der Beteiligten und schafft Transparenz sowie Rechtssicherheit.

Bautechnische Stellungnahme

Eine bautechnische Stellungnahme ist eine erste kurze fachliche Einschätzung durch einen unabhängigen Sachverständigen zu einer konkreten Fragestellung rund um Ihr Gebäude. Im Unterschied zu einem umfangreichen Gutachten wird hier ein bestimmter Sachverhalt präzise, nachvollziehbar und kompakt beurteilt. Typische Einsatzbereiche sind zum Beispiel: Bewertung einzelner Baumängel oder Schäden, Einschätzung von Handwerkerleistungen, Unterstützung bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Klärung technischer Fragen in laufenden Bauprojekten. Mit einer bautechnischen Stellungnahme erhalten Sie schnell und verlässlich eine qualifizierte Grundlage für Entscheidungen – ohne den Aufwand eines vollständigen Gutachtens.

Bautechnische Schadensgutachten

Wenn an Ihrer Immobilie Schäden auftreten, ist ein bautechnisches Schadensgutachten die sichere Grundlage für Klarheit. Als unabhängige Sachverständige prüfen wir Schäden fachlich, objektiv und nachvollziehbar. Dabei ermitteln wir Art, Ursache und Umfang der Schäden, bewerten deren Auswirkungen auf die Bausubstanz und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand. Ein solches Gutachten bietet Ihnen: Rechtssicherheit bei Auseinandersetzungen mit Bauträgern, Handwerkern oder Versicherungen, eine verbindliche Grundlage für Sanierungsentscheidungen, eine klare Kosteneinschätzung, um Folgeschäden und unnötige Ausgaben zu vermeiden. So haben Sie Gewissheit, wo Sie stehen – und eine starke Basis, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder die nächsten Schritte zur Instandsetzung einzuleiten

Abnahme von Sonder- & Gemeinschaftseigentum

Unter Abnahme des Gemeinschaftseigentums versteht man die förmliche Übergabe und Anerkennung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile – wie Dach, Fassade, Treppenhaus, Tiefgarage oder Außenanlagen – durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dabei wird geprüft, ob die Bauleistungen vertragsgerecht und mängelfrei ausgeführt wurden. Die Abnahme markiert einen wichtigen rechtlichen Zeitpunkt, denn ab diesem Moment: geht die Verantwortung für Pflege und Instandhaltung auf die Eigentümergemeinschaft über, beginnt die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Bauträger oder den ausführenden Unternehmen, können etwaige Mängelrechte (Nachbesserung, Schadensersatz etc.) geltend gemacht werden. Eine sorgfältige und fachlich begleitete Abnahme ist entscheidend, um die Qualität des Bauwerks langfristig zu sichern und die Rechte der Eigentümergemeinschaft zu wahren.

Leistungen Übersicht

Kontakt

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für diese Leistung:

Florian Egger Projektentwicklung & Brandschutz | BauSV - Bausachverständiger
Andreas Egger Geschäftsführung | Technische Leitung | BauSV Dipl. - Ing. (FH)
Sebastian Berger Tragwerksplanung, Bauphysik & Bausachverständigenwesen | M.Sc. - Bauingenieur

Referenzen