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Löschwasserversorgung – Wer ist dafür zuständig?

Die baubehördliche Nachweisführung des Vorbeugenden Brandschutzes erfordert unter anderem auch eine Bewertung der jeweils vorhandenen Löschwasser- versorgung. Wenn es um Gefahrensituationen und in diesem speziellen Fall um Brände jeglicher Art geht, ist es wichtig, dass eine zuverlässige Versorgung mit Löschwasser gewährleistet ist. Wer aber genau ist wann dafür zuständig? Die Bereithaltung und Unterhaltung notwendiger Löschwasserversorgungsanlagen ist Aufgabe der Gemeinden ( vergleiche Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFwG ) und damit – zum Beispiel bei Neuausweisung eines Bebauungsplanes – Teil der Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches. Infos hierzu siehe PKt. 1.3.1 – Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ( VollzBekBayFwG ) Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 6.000 öffentliche Trinkwasserversorger. Im Bereich der Löschwasserversorgung wird zwischen unerschöpflichen und erschöpflichen Quellen unterschieden. Unerschöpflich werden jene bezeichnet, die z.B. durch die Anbindung an ein Rohrleitungssystem eine stetige Wasserzufuhr gewährleisten können, sofern diese vom Wasseranbieter nicht limitiert wird. Zu sogenannten erschöpflichen Löschwasserstellen zählen u.a. Löschwasserteiche oder unterirdische Löschwasserbehälter. Für die Erstversorgung bieten unterirdische Behälter oder Zisternen allerdings klar den Vorteil einer einfachen Wartung und Reinigung. Wo Teiche schnell verschlammen oder anders verschmutzen und somit keine ausreichende Löschwasserqualität bieten können, stellen Löschwassertanks eine sichere und zuverlässige Lösung.
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