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Löschwasserversorgung – Wer ist dafür zuständig?

Die baubehördliche Nachweisführung des vorbeugenden Brandschutzes erfordert unter anderem eine Bewertung der vorhandenen Löschwasserversorgung. Denn im Ernstfall muss eine zuverlässige Wasserversorgung für die Feuerwehr gewährleistet sein. Doch wer ist dafür verantwortlich?

Die Bereithaltung und Unterhaltung notwendiger Löschwasserversorgungsanlagen ist Aufgabe der Gemeinden (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFwG) und damit – etwa bei der Neuausweisung eines Bebauungsplans – Teil der Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches (siehe Pkt. 1.3.1, Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, VollzBekBayFwG).

Erschöpfliche und unerschöpfliche Löschwasserquellen
In Deutschland gibt es mehr als 6.000 öffentliche Trinkwasserversorger. Bei der Löschwasserversorgung unterscheidet man zwei Arten von Quellen:

  • Unerschöpfliche Quellen sind an ein Rohrleitungssystem angebunden und liefern eine stetige Wasserzufuhr, sofern der Wasseranbieter diese nicht begrenzt.
  • Erschöpfliche Quellen sind zum Beispiel Löschwasserteiche oder unterirdische Löschwasserbehälter.

Warum sich unterirdische Löschwasserbehälter oft lohnen
Für die Erstversorgung bieten unterirdische Behälter oder Zisternen einen klaren Vorteil: Sie lassen sich einfach warten und reinigen. Teiche dagegen verschlammen oder verschmutzen mit der Zeit und können dann keine ausreichende Löschwasserqualität mehr garantieren. Löschwassertanks sind hier die sicherere, zuverlässigere Lösung.

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