Vorbeugender
Brandschutz
Zur Umsetzung des baubehördlichen erforderlichen Brandschutznachweises erstellen wir für alle Gebäudeklassen, sowohl für Neubauten als auch jegliche Bestandseingriffe den hierzu notwendigen Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes.
Brandschäden führen trotz oft kleiner Ursächlichkeiten meist zu einem sehr großen Schadensausmaß. |
Ingenieurmäßigsauberes und fachgerechtes Aufstellen von ...
- Nachweisführungen des vorbeugenden Brandschutzes
- für alle Gebäudeklassen gemäß den Anforderungen nach § 11 BauVorlV.
Sowohl für Neubauten als auch für Umbauten, Gebäudesanierungen, Erweiterungen, Aufstockungen, etc. - Nachweis der Feuerwiderstanddauer tragender Bauteile
auf Grundlage der DIN 4102-4, ( notwendig in Ergänzung der statischen Berechnung) - Erstellung von Brandschutzplänen
- Erstellung von Flucht- undRettungswegplänen
GENAU UND PRÄZISE
BILDERGALERIE
Ihr Ansprechpartner
Andreas Egger
BBauSV Dipl.-Ing (FH)
Tel. +49 8633 507 90 -12
Fax +49 8633 507 90 -29
info(at)bausv-egger.de
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