Als
gänzlich unabhängige und objektiv tätige
Bausachverständige
- erfassen & dokumentieren
- begutachten & analysieren
- beschreiben & bewerten
wir
die vielfältigen, wie oft komplexen Zusammenhänge von auftretenden Schäden
an Gebäuden. In
unserer von persönlicher Qualifikation geprägten Tätigkeit stehen wir sowohl
dem privaten Bauherrn, den ausführenden Betrieben des Bauhandwerks,
den Bauträgern, als auch den
Rechtsanwälten mit Schwerpunkt
des Bau- und Architektenrechts und den Gerichten mit Rat und Tat zur Verfügung.
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Die nebenstehende Darstellung
dokumentiert die messtechnische
Erfassung der maßgebenden Riss-
breite an einem eingetretenen Riss-
bild einer Putzfassade.
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Gutachterliche
Tätigkeit in den Leistungsschwerpunkten …
- Erstellung von bautechnischen Stellungnahmen
- bei beklagtenbautechnischen Fehlstellen oder Mängeln
( wie auszugsweise z.B. Rissbildungen, Putzschäden, Feuchteschäden, Schimmelpilzbefall, Stockflecken, etc. )
zur Dokumentation, bzw. kurzen Erörterung der maßgebenden Sachverhalte.
- Erstellung von Baugutachten
- mit vollumfänglicher Erfassung, Dokumentation und gutachterlicher Erörterung maßgeblicher Schadenursächlichkeit und daraus abzuleitender Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten.
- Wahrnehmung von Ortsterminen mit den am Bau beteiligten Fachfirmen
- zur außergerichtlichen Klärung von eventuell auftretenden Mängeln und deren Verantwortlichkeit.
- Bautenstandsdokumentation
- zur baubegleitenden Dokumentation des Baufortschrittes gegenüber Kreditinstituten, sowie öffentlichen oder privaten Bauherrn, bzw. Investoren.
- Baubegleitende Qualitätssicherung
- zur unabhängigen, bzw. objektiven gutachterlichen Überwachung ausgeführter Bauleistungen bezugnehmend einer fachgerechtenAusführung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Stand der Technik, bzw. zugrundeliegenden Regelwerken oder einer zu erwartenden Sorgfaltspflicht.
Der Umfang der vorgesehenen, bzw. angedachten baubegleitenden Qualitätssicherung kann dabei individuell auf die Erfordernisse des Bauvorhabens, bzw. der Wünsche des Auftraggebers abgestimmt werden.
Die baubegleitende Qualitätssicherung kann vom Einfamilien- Wohnhausneubau bis hin zum Großprojekt durchgeführt werden.
- Durchführung von selbstständigen Beweissicherungen
- sowohl für Kommunen als auch Privatpersonen. Das selbstständige Beweisverfahren wurde durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz in die ZPO eingeführt und reformierte im wesentlichen das Beweissicherungsverfahren. Gleichzeitig wurde die Bedeutung des ursprünglichen Beweissicherungsverfahrens vom Gesetzgeber mit Hilfe des Begriffs „selbstständiges Beweisverfahren" und durch verschiedene Gesetzesänderungen – wie z.B. der §§ 485, 493, 494a ZPO – verstärkt und zu einem eigenen selbstständigen Verfahren der Beweisaufnahme ausgebaut.
Die Hauptbedeutung des selbstständigen Beweisverfahrens liegt in der Verhinderung eines Beweisverlustes.
Hierzu wird in jeweiliger vorangehender Abstimmung mit dem Auftraggeber das unmittelbare Umfeld der örtlich angrenzenden Verkehrsflächen sowie Grundstücksgrenzen, die Fassaden und bei Bedarf die Innenräume der direkt angrenzenden Gebäude in ihrer bautechnischen Situation erfasst und übergeordnet relevante Sachverhalte fototechnisch dokumentiert.
Ergänzend dazu werden sämtliche Fassadenflächen aus gebrauchsüblichem Abstand ( von der Strasse, bzw. vom Gelände aus ) aufgenommenund in detaillierter Ausarbeitung als fototechnische Risskartierung dargestellt.
Schließlich – und darin liegt die Hauptbedeutung in der Baupraxis – dient das selbstständige Beweisverfahren der Vermeidung von drohenden (Rechts-) Streitigkeiten über den ursprünglichen bautechnischen Zustand eines eventuell geschädigten Objektes.