Löschwasserversorgung

01.11.2020

Wer ist dafür zuständig ?

Die baubehördliche Nachweisführung des Vorbeugenden Brandschutzes
erfordert unter anderem auch eine Bewertung der jeweils vorhandenen Löschwasser-
versorgung. Wenn es um Gefahrensituationen und in diesem speziellen Fall um Brände jeglicher
Art geht, ist es wichtig, dass eine zuverlässige Versorgung mit Löschwasser
gewährleistet ist.
Wer aber genau ist wann dafür zuständig?
Die Bereithaltung und Unterhaltung notwendiger Löschwasserversorgungsanlagen
ist Aufgabe der Gemeinden ( vergleiche Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFwG ) und damit
- zum Beispiel bei Neuausweisung eines Bebauungsplanes – Teil der Erschließung
im Sinne des Baugesetzbuches. Infos hierzu siehe PKt. 1.3.1 – Vollzug des
Bayerischen Feuerwehrgesetzes ( VollzBekBayFwG ) vom 21.10.2020.

Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 6.000 öffentliche Trinkwasserversorger.
Im Bereich der Löschwasserversorgung wird zwischen unerschöpflichen und
erschöpflichen Quellen unterschieden. Unerschöpflich werden jene bezeichnet, die
z.B. durch die Anbindung an ein Rohrleitungssystem eine stetige Wasserzufuhr
gewährleisten können, sofern diese vom Wasseranbieter nicht limitiert wird. Zu
sogenannten erschöpflichen Löschwasserstellen zählen u.a. Löschwasserteiche oder
unterirdische Löschwasserbehälter. Für die Erstversorgung bieten unterirdische
Behälter oder Zisternen allerdings klar den Vorteil einer einfachen Wartung und
Reinigung. Wo Teiche schnell verschlammen oder anders verschmutzen und somit
keine ausreichende Löschwasserqualität bieten können, stellen Löschwassertanks
eine sichere und zuverlässige Lösung.


Tüßling im November 2020          a.e.



Zur Übersicht

Der Link wurde an () weitergeleitet.

Vielen Dank!

schließen