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06. November 2025

§ 7b EStG – Steuerlicher Turbo für den Wohnungsbau

Die deutsche Wohnungsbauwirtschaft steht unter Druck. Hohe Zinsen, steigende Baukosten, Fachkräftemangel und eine anhaltend hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum prägen das aktuelle Marktumfeld. Mit der neuen Sonderabschreibung nach § 7b EStG will der Gesetzgeber gezielt gegensteuern – und eröffnet Projektentwicklern, Investoren und Bauherren echte Chancen, wenn sie energieeffizient, barrierearm und nachhaltig bauen.

Die neue Regelung erlaubt eine zusätzliche Sonderabschreibung für neu geschaffene, zu Wohnzwecken vermietete Gebäude oder Wohnungen. Neben der regulären linearen AfA von 3 % jährlich – beziehungsweise der degressiven AfA von 5 % – können in den ersten vier Jahren zusätzlich jeweils 5 % der förderfähigen Herstellungskosten steuerlich abgeschrieben werden. Das ergibt bis zu 20 % Zusatz-AfA, die gerade in der kapitalintensiven Anfangsphase eines Projekts für spürbare Liquiditätsvorteile sorgen. On top lockt die KFW Bank mit Zinsvergünstigen Darlehen.

Doch die steuerliche Förderung gibt es nicht ohne Gegenleistung. Damit die Sonderabschreibung nach § 7b EStG gewährt wird, müssen mehrere gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Das Objekt muss ein Neubau sein, der zu Wohnzwecken vermietet wird. Auch der Ersterwerb einer neu errichteten Wohnung von einem Dritten ist begünstigt, sofern der Bauantrag zwischen dem 1. September 2023 und dem 30. September 2029 gestellt wurde. Die Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten – für die Berechnung der Sonder-AfA werden jedoch maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter berücksichtigt.

Besonders entscheidend sind die energetischen und nachhaltigen Anforderungen: Das Gebäude muss mindestens dem Effizienzhaus-40-Standard entsprechen und zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) tragen. Dieses Siegel verlangt nicht nur einen sehr hohen Energieeffizienzstandard, sondern auch eine gewisse Barrierefreiheit, ökologische Baustoffe, eine positive Ökobilanz sowie eine umfassende Lebenszyklusbetrachtung. Der Nachweis erfolgt über ein zugelassenes Bewertungssystem – etwa NaWoh, DGNB oder BNK.

Damit wird klar: Wer von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchte, muss zugleich höchste Qualitätsstandards erfüllen. Doch genau das ist die Chance: Barrierearme, nachhaltige und energieeffiziente Gebäude sind nicht nur förderfähig – sie sind die Zukunft des Wohnens. Sie sichern langfristig stabile Mieteinnahmen, niedrige Betriebskosten und eine hohe Wertbeständigkeit. In einer Zeit, in der ESG-Kriterien und Nachhaltigkeit zunehmend kaufentscheidend werden, ist das QNG-Siegel mehr als ein Zertifikat – es ist ein Qualitätssiegel für Zukunftsfähigkeit.

Natürlich führen die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit zu höheren Baukosten. Doch wer diese Investitionen tätigt, baut für die Zukunft: Gebäude mit EH40-Standard und QNG-Zertifizierung erfüllen schon heute die Standards, die morgen verpflichtend sein werden. Das schafft Sicherheit – und einen klaren Wettbewerbsvorteil. Die neue Sonder-AfA nach § 7b EStG ist damit weit mehr als ein steuerliches Geschenk. Sie ist ein strategisches Werkzeug, um die Bauwirtschaft zu stabilisieren und den Wohnungsmarkt in Richtung Nachhaltigkeit zu transformieren.

Unser Fazit: § 7b EStG belohnt die, die heute bauen, was morgen Standard ist. Die Kombination aus steuerlicher Förderung, nachhaltiger Bauweise und barrierearmen Komfort bietet eine einmalige Chance – für Projektentwickler, Investoren und alle, die an die Zukunft des Wohnens glauben.

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